Entscheidungen
Im Folgenden finden Sie einige von uns erwirkte Entscheidungen diverser Gerichte.
Kampf bis zur letzten Instanz
ist für uns kein Spruch. Vielmehr kämpfen wir wirklich bis zur letzten Instanz für Sie:
Und zwar, wenn es sein muss, auch mehrfach:
https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-201310%22]}
Mitunter auch im Ausland, z.B. in der Schweiz:
http://www.servat.unibe.ch/verfassungsrecht/bger/100928_1B_282-2010.html
Aber natürlich gewinnt man nicht immer. Besonders bitter ist, wenn das Bundesverfassungsgericht einem inhaltlich Recht gibt und bestätigt, dass die angefochtene Entscheidung falsch ist, es aber nicht als ganz ausreichend ansieht, um sie wegen eines Verfassungsverstoßes aufzuheben.
Absehen vom Fahrverbot auf eine Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren
Ebenfalls ein Beispiel, dass der Kampf bis zum Schluss praktizierte Überzeugung ist. Der Mandant war in einem Bußgeldverfahren verurteilt worden. Zudem war die Rechtsbeschwerde verworfen worden. Also rechtskräftig verloren? Aufgeben? Nein. Stattdessen die Anhörungsrüge erhoben. Obgleich auch wir immer wieder in Fachveröffentlichungen lesen und von Kollegen hören, dass sie nie Erfolg habe. Nichtsdestotrotz.
Kurzum: hier hatte sie Erfolg. Und zwar erheblichen Erfolg. Denn im Ergebnis ist ein Fahrverbot von zwei Monaten abgewendet worden.
Anklage nicht zugelassen, Hauptverfahren nicht eröffnet
Trotz der statistisch geringen Erfolgsaussicht nehmen wir regelmäßig im Zwischenverfahren – wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat und das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat – für unsere Mandanten Stellung. Denn oftmals ist eine solche Stellungnahme im Hinblick auf die weitere Verteidigung taktisch sinnvoll. Mitunter führt dies dann auch zum direkten Erfolg:
Revision in Strafsache
Infolge einer Revision von uns wurde der Schuldspruch geändert. Anstatt Beihilfe zu versuchter Erpressung Beihilfe zu versuchter Nötigung. Das ist eine ganz erhebliche Verbesserung. Zudem wurde die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen.
Kampf um volle Akteneinsicht
Mitunter wird in Bußgeldverfahren über den Umfang der geschuldeten Akteneinsicht gestritten. Insoweit ist unsere Position, dass die gesamte Messreihe zur Verfügung gestellt werden muss, mehrfach bestätigt worden. Zum Beispiel durch das
Sachverständigenkosten in Bußgeldverfahren
Das Gebiet der Sachverständigenbestellung ist für die Kostenübernahmepflicht der Rechtsschutzversicherung irrelevant:
Außerdem können auch Sachverständigenkosten nach Freispruch oder ggf. nach Verfahrenseinstellung gegenüber der Staatskasse zur Erstattung geltend gemacht werden:
Verfahrenseinstellung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
Sofern es notwendig ist, kämpfen wir auch in einer Bußgeldsache fünf Jahre lang. Das erste Urteil des Amtsgerichts Minden war auf unseren Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgehoben worden. Schließlich hat das Oberlandesgericht Hamm auf unseren weiteren Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die zweite Veruteilung unseres Mandanten das Verfahren wegen der überlangen Verfahrensdauer eingestellt.
OLG Hamm Verfahrenseinstellung
Beschwerde gegen Erbscheinseinziehung
Anfangs war die Ausgangslage sehr schwierig. Der vorherige Anwalt hatte den Mandantinnen gesagt, ein Vorgehen sei aussichtlos. Da zum Erbe ein Haus gehört, welches über Jahre entgeltlich vermietet war, war die Sache wirtschaftlich ausgesprochen bedeutsam. Nachdem wir in der ersten Instanz verloren haben, haben wir das Verfahren in der Beschwerdeinstanz endgültig gewonnen.
Gleichzeitig zeigt die Entscheidung anschaulich, dass es im Erbrecht darum geht, den wirklichen Willen des Erblassers zu ermitteln. Sogar gegen den Wortlaut einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag).
Abmahnungen durch die DigiRights Administration
Zu https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-oder-mahnbescheid-der-digirights-adminstration-gmbh-erhalten_124359.html noch der folgende Hinweis:
Weiterhin ist die Gegenseite aktiv. Zuletzt hat sie nach Hinweis des Gerichtes aufgeben, so dass dieses Urteil ergangen ist:
VW-Abgasskandal
Hierzu ein von uns erwirktes Urteil gegen VW:
Weiter verweisen wir zu dem Thema des so genannten Abgasskandals auf folgende Veröffentlichungen:
LKW-Kartell
Zu https://www.123recht.de/ratgeber/vertragsrecht/LKW-Kartell-Ihre-Schadensersatzansprueche-__a157749.html das Urteil aus unserem Verfahren:
Abofallen
Abofallen im Internet sind fast so alt wie das Internet selbst. Beispielsweise gibt es die Masche, dass man Besuchern der Seiten völlig wertlose Informationen (z.B. frei zugängliche Rezepte oder nichtssagende „Spartipps“) andreht, gegen spätere Zahlungsforderungen. Meist geschieht dies unter Berufung darauf, es gehe um so genanntes B2B („Business to Business“). Das heißt, der Abofallen-Betreiber richtet sich offiziell nur an Unternehmer, in Wirklichkeit natürlich nicht. Denn weder Rezepte noch angebliche Spartipps sind in erster Linie für Unternehmer da). Ziel ist es, die besonderen Verbraucherschutzbestimmungen (wie etwa das Widerrufsrecht) zu umgehen.
Unsere klare Empfehlung: Wehren Sie sich aktiv gegen solche Machenschaften.
Hierzu haben wir zahlreiche Entscheidungen verschiedener Gerichte erreicht, die unseren Mandanten Recht gegeben haben. Eine Auswahl finden Sie hier:
Dortmund (gegen B2B Web Consulting)
Ingolstadt (gegen B2B Technologies Chemnitz)
St. Goar (gegen B2B Technologies Chemnitz)
Bad Mergentheim (gegen B2B Technologies Chemnitz)
Geilenkirchen (gegen B2B Technologies Chemnitz)
Berlin Mitte (gegen Habibi Media)
Kontakt
Momm und Huppertz Rechtsanwälte & Fachanwälte für Strafrecht
Wilhelmstr. 9
52070 Aachen
Tel. 0241 505592