Kosten


Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über anfallende Kosten.


 

Sie möchten wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und welches finanzielle Risiko besteht?

 

Wenn Sie einen ersten Überblick über die verschiedenen Arten und Möglichkeiten der Anwaltsvergütung wünschen, lesen Sie bitte hier:

Überblick Anwaltshonorar.

Danach wissen Sie bereits mehr. Und natürlich können Sie uns auch zur Kostenfrage gerne ansprechen bzw. anschreiben. Dann helfen wir Ihnen weiter.

 

Weiter weisen wir auf den Prozesskostenrechner (für gesetzliche Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert berechnen – insbesondere in Zivilverfahren inklusive Familiensachen und Arbeitsrechtsstreitigkeiten) des DAV (Deutscher Anwaltverein e.V.) hin:

Prozesskostenrechner.

Mit diesem können Sie das Kostenrisko inklusive gegenerischer Kosten und Gerichtskosten selbst ermitteln.

Und speziell für Mahnverfahren gibt es den

Kostenrechner Mahnverfahren.

 

Zudem gibt es auch die Möglichkeit staatlicher Ünterstützung durch Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe:

hier mehr erfahren

Soweit Sie eine Beratung auf der Grundlage von Beratungshilfe wünschen, besorgen Sie bitte vorher den Beratungshilfeschein. Hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Eine nachträgliche Beantragung von Beratungshilfe durch uns bieten wir nicht an.

 

Schließlich, weil es hierzu häufig falsche Annahmen gibt: Die Pflichtverteidigung im Strafrecht richtet sich nicht nach den wirtschaftlichen Verhältnissen.

Dementsprechend bekommen Sie keinen Verteidiger vom Staat bezahlt, weil Sie bedürftig sind. Einen Pflichtverteidiger gibt es unter den Voraussetzungen des § 140 StPO. Der Hauptanwendungsfall ist, wenn es um besonders schwere Straftaten geht. Außerdem bedeutet die Stellung eines Pflichtverteidigers nicht, dass Ihnen keine Kosten entstehen. Erstens übernimmt der Staat nur eine Vorfinanzierung, die Sie bei einer Verurteilung zurückzahlen müssen. Zweitens kann auch der Pflichtverteidiger ein zusätzliches Honorar mit Ihnen vereinbaren.

Dennoch sollten Sie gerade im strafrechtlichen Bereich nicht die Kosten scheuen, sondern sich möglichst frühzeitig professionell verteidigen lassen. Und als Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dabei werden wir auch die Kostenfrage stets transparent handhaben.

 

Bei der Opfervertretung gibt es verschiedene Möglichkeiten, dass der Staat einspringt. Dies kann jedoch nur im Einzelfall beurteilt werden.

Eine Tätigkeit auf der Grundlage eines so genannten Beratungsschecks vom „Weisser Ring“ wird ausdrücklich nicht angeboten.

 


Kontakt


Momm und Huppertz Rechtsanwälte & Fachanwälte für Strafrecht
Wilhelmstr. 9
52070 Aachen
Tel. 0241 505592