Veröffentlichungen
Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Veröffentlichungen von uns vor.
auf anwalt.de:
Zur Veröffentlichung „Kürzungen durch gegnerische Kfz-Haftplichtversicherung“ ein Urteil des Amtsgerichts Aachen aus 2024, welches meine Ausführungen voll bestätigt:
auf 123recht:
https://www.123recht.net/anwalt.asp?id=105971&state=article
Überdies finden Sie Aktuelles auch immer hier:
https://www.facebook.com/Momm.und.Huppertz/
sonstige Veröffentlichungen
Verkehrsrecht
Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (Deutscher Anwaltverein) können wir Ihnen zwei interessante Veröffentlichungen präsentieren:
1. speziell für Fahrschüler bzw. Fahranfänger
2. zur Möglichkeit, Unfallrekonstruktionsgutachten kostengünstig vorprüfen zu lassen, vor allem im Hinblick auf ihre Plausibiltät
Vorprüfung Unfallrekonstruktionsgutachten
Reiserecht
Wenn der Reiseveranstalter nach einer gebuchten Reise mitteilt, dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht und kein Ausweichhotel anbietet oder ein deutlich schlechteres, ist jedem klar, dass er das nicht hinnehmen muss. Aber was gilt, wenn er ein vermeintlich besseres Hotel angebietet und als „Upgrade“ verkauft?
Entscheidend ist, was der Kunde wünscht und deshalb gebucht hat. Hierzu führt das Amtsgericht Frankfurt a.M. in einer von uns erstrittenen Entscheidung aus:
„Die aus der Lageverschiedenheit resultierende Ungeeignetheit des Ersatzangebots wird auch nicht dadurch kompensiert, dass dem Kl. im Vergleich zu der Unterbringung im gebuchten Hotel eine zimmermäßig bessere bzw. höherklassige Unterbringung in einer Juniorsuite mit Meerblick und Halbpension oder aber eine Deluxe Suite mit Meerblick und privatem Pool mit Frühstück angeboten worden ist. Dies deshalb, weil es dem Kl. auch dann subjektiv nicht zumutbar ist, auf die Lagevorteile des gebuchten Hotels zu verzichten, wenn ihm stattdessen eine luxuriösere Unterbringung in großzügigen Suiten angeboten und die ausweislich der Reisebuchung wohl nicht gewollte Halbpension „aufgenötigt“ wird. Das sind Vorteile, die der Kl. bei der Reisebuchung offenkundig nicht gewollt hat und deshalb auch nicht im Wege der Kompensation annehmen muss.“
Die Kunden sind zurückgetreten. Zusätzlich zur vollständigen Rückzahlung des Reisepreises musste der Veranstalter 50 % des Reisepreises als Schadensersatz zahlen.
Veröffentlichungen des Urteils: NJW-RR 2014, 749, BeckRS 2014, 03118, LSK 2014, 260128 und http://reise-recht-wiki.de/umbuchung-in-ein-weiter-vom-strand-entferntes-hotel-urteil-az-29-c-1527-13-37-ag-frankfurt.html
Abhebung am Geldautomaten
Während der Geldautomat nichts auszahlt, erfolgt eine Abbuchung von Ihrem Konto und Sie denken, dass Sie dies niemals beweisen können? Das müssen Sie auch nicht. Denn die Bank muss den Auszahlungsvorgang und dessen Fehlerfreiheit vollumfänglich beweisen. Sie muss beweisen, dass dem Kunden der Bargeldbetrag tatsächlich zur Verfügung gestellt worden. Dementsprechend hat das Amtsgericht Berlin-Mitte in einem von uns bearbeiteten Verfahren entschieden.
Das Urteil wurde veröffentlicht unter BeckRS 2014, 16968: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2014%2Fcont%2Fbeckrs.2014.16968.htm&pos=4
Wissenwertes zum Thema Arbeitsrecht finden Sie hier:
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Momm und Huppertz Rechtsanwälte
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