Entscheidungen
Im Folgenden finden Sie einige von uns erwirkte Entscheidungen diverser Gerichte.
Kampf bis zur letzten Instanz
ist für uns kein Spruch. Vielmehr kämpfen wir wirklich bis zur letzten Instanz für Sie:
Und zwar, wenn es sein muss, auch mehrfach:
Aber natürlich gewinnt man nicht immer. Besonders bitter ist, wenn das Bundesverfassungsgericht einem inhaltlich Recht gibt und bestätigt, dass die angefochtene Entscheidung falsch ist, es aber nicht als ganz ausreichend ansieht, um sie wegen eines Verfassungsverstoßes aufzuheben.
Absehen vom Fahrverbot auf eine Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren
Ebenfalls ein Beispiel, dass der Kampf bis zum Schluss praktizierte Überzeugung ist. Erst war der Mandant in einem Bußgeldverfahren verurteilt worden. Dann war die Rechtsbeschwerde verworfen worden. Also rechtskräftig verloren? Aufgeben? Nein. Stattdessen die Anhörungsrüge erhoben. Obgleich auch wir immer wieder in Fachveröffentlichungen lesen und von Kollegen hören, dass sie nie Erfolg habe. Nichtsdestotrotz.
Kurzum: hier hatte sie Erfolg. Und zwar erheblichen Erfolg. Denn im Ergebnis ist ein Fahrverbot von zwei Monaten abgewendet worden.
Anklage nicht zugelassen, Hauptverfahren nicht eröffnet
Trotz der statistisch geringen Erfolgsaussicht nehmen wir regelmäßig im Zwischenverfahren – wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat und das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat – für unsere Mandanten Stellung. Denn oftmals ist eine solche Stellungnahme im Hinblick auf die weitere Verteidigung taktisch sinnvoll. Mitunter führt dies jedoch auch zum direkten Erfolg.
Wie hier:
Oder hier:
Revision in Strafsache
Infolge einer Revision von uns wurde der Schuldspruch geändert. Anstatt Beihilfe zu versuchter Erpressung Beihilfe zu versuchter Nötigung. Mit anderen Worten: eine ganz erhebliche Verbesserung für unseren Mandanten. Zudem wurde die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen.
Bundesgerichtshof – 2 StR 260/17
unberechtigte Prämienerhöhungen privater Krankenversicherungen
Nachdem wir zu dem Thema schon einen Rechtstipp veröffentlicht haben, hier eine erwirkte Entscheidung, mit der die Versicherung zur Rückzahlung verpflichtet worden ist:
AG Köln unwirksame Prämienerhöhung.
Das Urteil ist durch das Landgericht Köln bestätigt worden und rechtskräftig.
anwaltliches Berufsrecht
Hierzu ein Berufungsurteil des Anwaltsgerichtshofs für das Land NRW. Es bestätigt den erstinstanzlichen Freispruch eines Kollegen. Darüber hinaus aufgrund der deutlichen Begründung sehr lesenswert.
Und ein sehr bemerkenswerter Beschluss des Anwaltsgerichtes Köln, mit dem auf eine Gehörsrüge rückwirkend die Eröffnung des Hauptverfahrens aufgehoben worden ist.
Übrigens übernimmt Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Huppertz gerne die Verteidigung von Kollegen in Strafverfahren und berufsrechtlichen Verfahren.
Kampf um volle Akteneinsicht
Mitunter wird in Bußgeldverfahren über den Umfang der geschuldeten Akteneinsicht gestritten. Insoweit ist unsere Position, dass die gesamte Messreihe zur Verfügung gestellt werden muss, mehrfach bestätigt worden. Dazu haben wir mehrere Entscheidungen erstritten. Zum Beispiel durch das
Zum Beispiel durch das
Sachverständigenkosten in Bußgeldverfahren
Das Gebiet der Sachverständigenbestellung ist für die Kostenübernahmepflicht der Rechtsschutzversicherung irrelevant:
Rechtsprechungsübersicht der VUT
Außerdem können auch Sachverständigenkosten nach Freispruch oder ggf. nach Verfahrenseinstellung gegenüber der Staatskasse zur Erstattung geltend gemacht werden:
Verfahrenseinstellung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
Sofern es notwendig ist, kämpfen wir auch in einer Bußgeldsache fünf Jahre lang. Zuerst war das erste Urteil des Amtsgerichts Minden auf unseren Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgehoben worden. Schließlich hat das Oberlandesgericht Hamm auf unseren weiteren Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die zweite Veruteilung unseres Mandanten das Verfahren wegen der überlangen Verfahrensdauer eingestellt:
OLG Hamm Verfahrenseinstellung
Beschwerde gegen Erbscheinseinziehung
Anfangs war die Ausgangslage sehr schwierig. Zuvor hatte der vorherige Anwalt den Mandantinnen gesagt, ein Vorgehen sei aussichtlos. Weil zum Erbe ein Haus gehört, welches über Jahre entgeltlich vermietet war, war die Sache wirtschaftlich ausgesprochen bedeutsam. Nachdem wir in der ersten Instanz verloren haben, haben wir das Verfahren in der Beschwerdeinstanz endgültig gewonnen:
Zudem zeigt die Entscheidung anschaulich, dass es im Erbrecht darum geht, den wirklichen Willen des Erblassers zu ermitteln. Sogar gegen den Wortlaut einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag).
Abmahnungen durch die DigiRights Administration
Zuerst verweisen wir auf unseren Rechtstipp.
Hierzu noch der folgende Hinweis: Weiterhin ist die Gegenseite aktiv. Zuletzt hat sie nach Hinweis des Gerichtes aufgegeben, so dass dieses Urteil ergangen ist:
Rezension
Das Amtsgericht Aachen hat klargestellt, dass wahre Tatsachenbehauptungen in einer Rezension zulässig sind und keine Ansprüche auslösen können, insbesondere nicht auf Unterlassung und Löschung:
VW-Abgasskandal
Hierzu ein von uns erwirktes Urteil gegen VW:
Weiter verweisen wir zu dem Thema des so genannten Abgasskandals auf folgende Veröffentlichungen:
LKW-Kartell
Erst verweisen wir auf unseren Rechtstipp: LKW-Kartell – Ihre Schadensersatzansprüche.
Hierzu das Urteil aus unserem Verfahren:
Abofallen
Abofallen im Internet sind fast so alt wie das Internet selbst. Beispielsweise gibt es die Masche, dass man Besuchern der Seiten völlig wertlose Informationen (z.B. frei zugängliche Rezepte oder nichtssagende „Spartipps“) andreht, gegen spätere Zahlungsforderungen. Meist geschieht dies unter Berufung darauf, es gehe um so genanntes B2B („Business to Business“). Das heißt, der Abofallen-Betreiber richtet sich offiziell nur an Unternehmer, in Wirklichkeit natürlich nicht. Denn weder Rezepte noch angebliche Spartipps sind in erster Linie für Unternehmer da). Stattdessen ist es das Ziel, die besonderen Verbraucherschutzbestimmungen (wie etwa das Widerrufsrecht) zu umgehen.
Folglich unsere klare Empfehlung: Wehren Sie sich aktiv gegen solche Machenschaften.
Hierzu haben wir zahlreiche Entscheidungen verschiedener Gerichte erreicht, die unseren Mandanten Recht gegeben haben. Beispielsweise:
Dortmund (gegen B2B Web Consulting)
Ingolstadt (gegen B2B Technologies Chemnitz)
St. Goar (gegen B2B Technologies Chemnitz)
Bad Mergentheim (gegen B2B Technologies Chemnitz)
Geilenkirchen (gegen B2B Technologies Chemnitz)
Berlin Mitte (gegen Habibi Media)
Kontakt
Momm und Huppertz Rechtsanwälte & Fachanwälte für Strafrecht
Wilhelmstr. 9
52070 Aachen
Tel. 0241 505592