Entscheidungen
Im Folgenden finden Sie einige von uns erwirkte Entscheidungen diverser Gerichte.
Kampf bis zur letzten Instanz
ist für uns kein Spruch. Vielmehr kämpfen wir – wenn nötig – wirklich bis zur letzten Instanz für Sie:
Und zwar, wenn es sein muss, auch mehrfach:
Aber natürlich gewinnt man nicht immer. Besonders bitter ist, wenn das Bundesverfassungsgericht einem inhaltlich Recht gibt und bestätigt, dass die angefochtene Entscheidung falsch ist, es aber nicht als ganz ausreichend ansieht, um sie wegen eines Verfassungsverstoßes aufzuheben.
Absehen vom Fahrverbot auf eine Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren
Ebenfalls ein Beispiel, dass der Kampf bis zum Schluss praktizierte Überzeugung ist. Erst war der Mandant in einem Bußgeldverfahren verurteilt worden. Dann war die Rechtsbeschwerde verworfen worden. Also rechtskräftig verloren? Aufgeben? Nein. Stattdessen die Anhörungsrüge erhoben. Obgleich auch wir immer wieder in Fachveröffentlichungen lesen und von Kollegen hören, dass sie nie Erfolg habe. Nichtsdestotrotz.
Kurzum: hier hatte sie Erfolg. Und zwar erheblichen Erfolg. Denn im Ergebnis ist ein Fahrverbot von zwei Monaten abgewendet worden.
Anklage nicht zugelassen, Hauptverfahren nicht eröffnet
Trotz der statistisch geringen Erfolgsaussicht nehmen wir regelmäßig im Zwischenverfahren – wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat und das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat – für unsere Mandanten Stellung. Denn oftmals ist eine solche Stellungnahme im Hinblick auf die weitere Verteidigung taktisch sinnvoll. Mitunter führt dies jedoch auch zum direkten Erfolg.
Wie hier:
Oder hier:
Revision in Strafsache
Infolge einer Revision von uns wurde der Schuldspruch geändert. Anstatt Beihilfe zu versuchter Erpressung Beihilfe zu versuchter Nötigung. Mit anderen Worten: eine ganz erhebliche Verbesserung für unseren Mandanten. Zudem wurde die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen.
Bundesgerichtshof – 2 StR 260/17
anwaltliches Berufsrecht
Hierzu ein Berufungsurteil des Anwaltsgerichtshofs für das Land NRW. Es bestätigt den erstinstanzlichen Freispruch eines Kollegen. Darüber hinaus aufgrund der deutlichen Begründung sehr lesenswert.
Und ein sehr bemerkenswerter Beschluss des Anwaltsgerichtes Köln, mit dem auf eine Gehörsrüge rückwirkend die Eröffnung des Hauptverfahrens aufgehoben worden ist.
Übrigens übernimmt Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Huppertz gerne die Verteidigung von Kollegen in Strafverfahren und berufsrechtlichen Verfahren.
Kampf um volle Akteneinsicht
Mitunter wird in Bußgeldverfahren über den Umfang der geschuldeten Akteneinsicht gestritten. Insoweit ist unsere Position, dass die gesamte Messreihe zur Verfügung gestellt werden muss, mehrfach bestätigt worden. Dazu haben wir mehrere Entscheidungen erstritten. Zum Beispiel durch das
Zum Beispiel durch das
Sachverständigenkosten in Bußgeldverfahren
Das Gebiet der Sachverständigenbestellung ist für die Kostenübernahmepflicht der Rechtsschutzversicherung irrelevant:
Rechtsprechungsübersicht der VUT
Außerdem können auch Sachverständigenkosten nach Freispruch oder ggf. nach Verfahrenseinstellung gegenüber der Staatskasse zur Erstattung geltend gemacht werden:
Verfahrenseinstellung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
Sofern es notwendig ist, kämpfen wir auch in einer Bußgeldsache fünf Jahre lang. Zuerst war das erste Urteil des Amtsgerichts Minden auf unseren Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgehoben worden. Schließlich hat das Oberlandesgericht Hamm auf unseren weiteren Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die zweite Veruteilung unseres Mandanten das Verfahren wegen der überlangen Verfahrensdauer eingestellt:
OLG Hamm Verfahrenseinstellung
Beschwerde gegen Erbscheinseinziehung
Anfangs war die Ausgangslage sehr schwierig. Zuvor hatte der vorherige Anwalt den Mandantinnen gesagt, ein Vorgehen sei aussichtlos. Weil zum Erbe ein Haus gehört, welches über Jahre entgeltlich vermietet war, war die Sache wirtschaftlich ausgesprochen bedeutsam. Nachdem wir in der ersten Instanz verloren haben, haben wir das Verfahren in der Beschwerdeinstanz endgültig gewonnen:
Zudem zeigt die Entscheidung anschaulich, dass es im Erbrecht darum geht, den wirklichen Willen des Erblassers zu ermitteln. Sogar gegen den Wortlaut einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag).
Kontakt
Momm und Huppertz Rechtsanwälte
Oppenhoffallee 101
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