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Anwälte

CHRISTOPH M. HUPPERTZ

Fachanwalt für Strafrecht

Das besondere Interesse gilt dem Strafrecht. Darum hat Herr Rechtsanwalt Huppertz es schon im Studium als Wahlfachgruppe ausgewählt. Infolge dessen belegte Herr Rechtsanwalt Huppertz neben den Pflichtveranstaltungen das Seminar zum Jugendstrafrecht, sowie die Vorlesungsveranstaltungen zum Betäubungsmittelrecht, zur Kriminalpsychologie und zur Gerichtsmedizin.

Seit dem Jahr 2017 ist Herr Huppertz auch Fachanwalt für Strafrecht. Hierzu hat er einen Lehrgang belegt, die theoretischen Prüfungen erfolgreich abgelegt und seine besondere praktische Erfahrung nachgewiesen.

In den Jahren 2020 und 2021 hat Herr Rechtsanwalt Huppertz zudem am Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht teilgenommen. Hierbei ging es ihm insbesondere darum, besondere Kenntnisse im Medizinrecht zu erlangen, die gerade im Zusammenspiel mit dem Fachanwalt für Strafrecht, aber auch den vorherigen Tätigkeitsschwerpunkten einen Mehrwert bilden. Als Beispiele sind zu nennen: Arztstrafrecht; strafrechtliche Vertretung von Patienten, die Opfer geworden sind; Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Außerdem hat er besonderen Augenmerk auf die Gemeinsamkeiten gelegt, die zwischen Ärzten und Anwälten, die jeweils den freien Berufen zugeordnet und in Kammern organisiert sind, bestehen. Ein Interessenschwerpunkt ist hierbei die Verteidigung in berufsrechtlichen Verfahren, sei es gegen Ärzte oder gegen Anwälte.

Weiter bestehen besondere Interessenschwerpunkte im Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldrecht, in der Verkehrsunfallregulierung und im Bereich des Computer-/Internetrechts.

Überdies hilft Herr Rechtsanwalt Huppertz Ihnen auch in miet-, arbeits-, reise- und familienrechtlichen Angelegenheiten gerne weiter.

Fortbildungen

Mitgliedschaften

Rechtsanwaltskammer Köln

Aachener AnwaltVerein e.V.

„Wer kämpft, kann
gewinnen
oder verlieren.
Wer nicht kämpft,
hat schon verloren.“

Herbert Momm

Rechtsanwalt

Herbert Momm

Rechtsanwalt

„Wer kämpft, kann
gewinnen
oder verlieren.
Wer nicht kämpft,
hat schon verloren.“

Publikationen

 

Zur Veröffentlichung „Kürzungen durch gegnerische Kfz-Haftplichtversicherung“ ein Urteil des Amtsgerichts Aachen aus 2024, welches meine Ausführungen voll bestätigt: Amtsgericht Aachen

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (Deutscher Anwaltverein) können wir Ihnen zwei interessante Veröffentlichungen präsentieren:

1. speziell für Fahrschüler bzw. Fahranfänger

Broschüre Fahrschüler

2. zur Möglichkeit, Unfallrekonstruktionsgutachten kostengünstig vorprüfen zu lassen, vor allem im Hinblick auf ihre Plausibiltät

Vorprüfung Unfallrekonstruktionsgutachten

Wenn der Reiseveranstalter nach einer gebuchten Reise mitteilt, dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht und kein Ausweichhotel anbietet oder ein deutlich schlechteres, ist jedem klar, dass er das nicht hinnehmen muss. Aber was gilt, wenn er ein vermeintlich besseres Hotel anbietet und als „Upgrade“ verkauft?

Entscheidend ist, was der Kunde wünscht und deshalb gebucht hat. Hierzu führt das Amtsgericht Frankfurt a.M. in einer von uns erstrittenen Entscheidung aus:

„Die aus der Lageverschiedenheit resultierende Ungeeignetheit des Ersatzangebots wird auch nicht dadurch kompensiert, dass dem Kl. im Vergleich zu der Unterbringung im gebuchten Hotel eine zimmermäßig bessere bzw. höherklassige Unterbringung in einer Juniorsuite mit Meerblick und Halbpension oder aber eine Deluxe Suite mit Meerblick und privatem Pool mit Frühstück angeboten worden ist. Dies deshalb, weil es dem Kl. auch dann subjektiv nicht zumutbar ist, auf die Lagevorteile des gebuchten Hotels zu verzichten, wenn ihm stattdessen eine luxuriösere Unterbringung in großzügigen Suiten angeboten und die ausweislich der Reisebuchung wohl nicht gewollte Halbpension „aufgenötigt“ wird. Das sind Vorteile, die der Kl. bei der Reisebuchung offenkundig nicht gewollt hat und deshalb auch nicht im Wege der Kompensation annehmen muss.“

Die Kunden sind zurückgetreten. Zusätzlich zur vollständigen Rückzahlung des Reisepreises musste der Veranstalter 50 % des Reisepreises als Schadensersatz zahlen.

Veröffentlichungen des Urteils: NJW-RR 2014, 749, BeckRS 2014, 03118, LSK 2014, 260128 und http://reise-recht-wiki.de/umbuchung-in-ein-weiter-vom-strand-entferntes-hotel-urteil-az-29-c-1527-13-37-ag-frankfurt.html

Während der Geldautomat nichts auszahlt, erfolgt eine Abbuchung von Ihrem Konto und Sie denken, dass Sie dies niemals beweisen können? Das müssen Sie auch nicht. Denn die Bank muss den Auszahlungsvorgang und dessen Fehlerfreiheit vollumfänglich beweisen. Sie muss beweisen, dass dem Kunden der Bargeldbetrag tatsächlich zur Verfügung gestellt worden. Dementsprechend hat das Amtsgericht Berlin-Mitte in einem von uns bearbeiteten Verfahren entschieden.

Das Urteil wurde veröffentlicht unter BeckRS 2014, 16968: Artikel auf Beck Online

Wissenswertes zum Thema Arbeitsrecht finden Sie hier:

arbeitsrechte.de

Entscheidungen

Im Folgenden finden Sie einige von uns erwirkte Entscheidungen diverser Gerichte.

Kampf bis zur letzten Instanz ist für uns kein Spruch. Vielmehr kämpfen wir – wenn nötig – wirklich bis zur letzten Instanz für Sie: EGMR, 11.10.2016

Und zwar, wenn es sein muss, auch mehrfach:

EGMR, 24.09.2019

 

Aber natürlich gewinnt man nicht immer. Besonders bitter ist, wenn das Bundesverfassungsgericht einem inhaltlich Recht gibt und bestätigt, dass die angefochtene Entscheidung falsch ist, es aber nicht als ganz ausreichend ansieht, um sie wegen eines Verfassungsverstoßes aufzuheben Urteil Bundesverfassungsgericht.

Ebenfalls ein Beispiel, dass der Kampf bis zum Schluss praktizierte Überzeugung ist. Erst war der Mandant in einem Bußgeldverfahren verurteilt worden. Dann war die Rechtsbeschwerde verworfen worden. Also rechtskräftig verloren? Aufgeben? Nein. Stattdessen die Anhörungsrüge erhoben. Obgleich auch wir immer wieder in Fachveröffentlichungen lesen und von Kollegen hören, dass sie nie Erfolg habe. Nichtsdestotrotz.

Kurzum: hier hatte sie Erfolg. Und zwar erheblichen Erfolg. Denn im Ergebnis ist ein Fahrverbot von zwei Monaten abgewendet worden.

Oberlandesgericht Hamm

Trotz der statistisch geringen Erfolgsaussicht nehmen wir regelmäßig im Zwischenverfahren – wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat und das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat – für unsere Mandanten Stellung. Denn oftmals ist eine solche Stellungnahme im Hinblick auf die weitere Verteidigung taktisch sinnvoll. Mitunter führt dies jedoch auch zum direkten Erfolg.

Wie hier: Amtsgericht Aachen

Oder hier: AG Düren Nichteröffnung

Infolge einer Revision von uns wurde der Schuldspruch geändert. Anstatt Beihilfe zu versuchter Erpressung Beihilfe zu versuchter Nötigung. Mit anderen Worten: eine ganz erhebliche Verbesserung für unseren Mandanten. Zudem wurde die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen.

Bundesgerichtshof – 2 StR 260/17

Hierzu ein Berufungsurteil des Anwaltsgerichtshofs für das Land NRW. Es bestätigt den erstinstanzlichen Freispruch eines Kollegen. Darüber hinaus aufgrund der deutlichen Begründung sehr lesenswert.

Anwaltsgerichtshof Hamm

Und ein sehr bemerkenswerter Beschluss des Anwaltsgerichtes Köln, mit dem auf eine Gehörsrüge rückwirkend die Eröffnung des Hauptverfahrens aufgehoben worden ist.

Anwaltsgericht Köln

Übrigens übernimmt Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Huppertz gerne die Verteidigung von Kollegen in Strafverfahren und berufsrechtlichen Verfahren.

Mitunter wird in Bußgeldverfahren über den Umfang der geschuldeten Akteneinsicht gestritten. Insoweit ist unsere Position, dass die gesamte Messreihe zur Verfügung gestellt werden muss, mehrfach bestätigt worden. Dazu haben wir mehrere Entscheidungen erstritten. Zum Beispiel durch das Amtsgericht Schleiden.

Zum Beispiel durch das AG Jülich.

Das Gebiet der Sachverständigenbestellung ist für die Kostenübernahmepflicht der Rechtsschutzversicherung irrelevant: Rechtsprechungsübersicht der VUT

Außerdem können auch Sachverständigenkosten nach Freispruch oder ggf. nach Verfahrenseinstellung gegenüber der Staatskasse zur Erstattung geltend gemacht werden: AG Eschweiler

Sofern es notwendig ist, kämpfen wir auch in einer Bußgeldsache fünf Jahre lang. Zuerst war das erste Urteil des Amtsgerichts Minden auf unseren Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgehoben worden. Schließlich hat das Oberlandesgericht Hamm auf unseren weiteren Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die zweite Verurteilung unseres Mandanten das Verfahren wegen der überlangen Verfahrensdauer eingestellt: OLG Hamm Verfahrenseinstellung

Anfangs war die Ausgangslage sehr schwierig. Zuvor hatte der vorherige Anwalt den Mandantinnen gesagt, ein Vorgehen sei aussichtslos. Weil zum Erbe ein Haus gehört, welches über Jahre entgeltlich vermietet war, war die Sache wirtschaftlich ausgesprochen bedeutsam. Nachdem wir in der ersten Instanz verloren haben, haben wir das Verfahren in der Beschwerdeinstanz endgültig gewonnen: Oberlandesgericht Düsseldorf.

Zudem zeigt die Entscheidung anschaulich, dass es im Erbrecht darum geht, den wirklichen Willen des Erblassers zu ermitteln. Sogar gegen den Wortlaut einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag).

Bewertungen

Kosten

Sie möchten wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und welches finanzielle Risiko besteht?

Wenn Sie einen ersten Überblick über die verschiedenen Arten und Möglichkeiten der Anwaltsvergütung wünschen, lesen Sie bitte hier:

Danach wissen Sie bereits mehr. Und natürlich können Sie uns auch zur Kostenfrage gerne ansprechen bzw. anschreiben. Dann helfen wir Ihnen weiter.

Weiter verweisen wir auf den

(für gesetzliche Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert berechnen – insbesondere in Zivilverfahren inklusive Familiensachen und Arbeitsrechtsstreitigkeiten) des DAV (Deutscher Anwaltverein e.V.) Mit diesem können Sie das Kostenrisiko inklusive gegnerischer Kosten und Gerichtskosten selbst ermitteln.

Speziell für Mahnverfahren gibt es den

Zudem gibt es auch die Möglichkeit staatlicher Unterstützung durch Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe:

Soweit Sie eine Beratung auf der Grundlage von Beratungshilfe wünschen, besorgen Sie bitte vorher den Beratungshilfeschein. Hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Eine nachträgliche Beantragung von Beratungshilfe durch uns bieten wir nicht an.

Schließlich, weil es hierzu häufig falsche Annahmen gibt: Die Pflichtverteidigung im Strafrecht richtet sich nicht nach den wirtschaftlichen Verhältnissen.

Dementsprechend bekommen Sie keinen Verteidiger vom Staat bezahlt, weil Sie bedürftig sind. Einen Pflichtverteidiger gibt es unter den Voraussetzungen des § 140 StPO. Der Hauptanwendungsfall ist, wenn es um besonders schwere Straftaten geht. Außerdem bedeutet die Stellung eines Pflichtverteidigers nicht, dass Ihnen keine Kosten entstehen. Erstens übernimmt der Staat nur eine Vorfinanzierung, die Sie bei einer Verurteilung zurückzahlen müssen. Zweitens kann auch der Pflichtverteidiger ein zusätzliches Honorar mit Ihnen vereinbaren.

Dennoch sollten Sie gerade im strafrechtlichen Bereich nicht die Kosten scheuen, sondern sich möglichst frühzeitig professionell verteidigen lassen. Und als Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dabei werden wir auch die Kostenfrage stets transparent handhaben.

Bei der Opfervertretung gibt es verschiedene Möglichkeiten, dass der Staat einspringt. Dies kann jedoch nur im Einzelfall beurteilt werden.

Eine Tätigkeit auf der Grundlage eines so genannten Beratungsschecks vom „Weisser Ring“ wird ausdrücklich nicht angeboten.