Veröffentlichungen


Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Veröffentlichungen von uns vor.


auf anwalt.de:

 


auf 123recht:


https://www.123recht.net/anwalt.asp?id=105971&state=article

 


facebook


Überdies finden Sie Aktuelles auch immer hier:

https://www.facebook.com/Momm.und.Huppertz/

 

Huppertz Anwalt Veröffentlichungen

 


sonstige Veröffentlichungen


Reiserecht

Wenn der Reiseveranstalter nach einer gebuchten Reise mitteilt, dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht und kein Ausweichhotel anbietet oder ein deutlich schlechteres, ist jedem klar, dass er das nicht hinnehmen muss. Aber was gilt, wenn er ein vermeintlich besseres Hotel angebietet und als „Upgrade“ verkauft?

Entscheidend ist, was der Kunde wünscht und deshalb gebucht hat. Hierzu führt das Amtsgericht Frankfurt a.M. in einer von uns erstrittenen Entscheidung aus:

„Die aus der Lageverschiedenheit resultierende Ungeeignetheit des Ersatzangebots wird auch nicht dadurch kompensiert, dass dem Kl. im Vergleich zu der Unterbringung im gebuchten Hotel eine zimmermäßig bessere bzw. höherklassige Unterbringung in einer Juniorsuite mit Meerblick und Halbpension oder aber eine Deluxe Suite mit Meerblick und privatem Pool mit Frühstück angeboten worden ist. Dies deshalb, weil es dem Kl. auch dann subjektiv nicht zumutbar ist, auf die Lagevorteile des gebuchten Hotels zu verzichten, wenn ihm stattdessen eine luxuriösere Unterbringung in großzügigen Suiten angeboten und die ausweislich der Reisebuchung wohl nicht gewollte Halbpension „aufgenötigt“ wird. Das sind Vorteile, die der Kl. bei der Reisebuchung offenkundig nicht gewollt hat und deshalb auch nicht im Wege der Kompensation annehmen muss.“

Die Kunden sind zurückgetreten. Zusätzlich zur vollständigen Rückzahlung des Reisepreises musste der Veranstalter 50 % des Reisepreises als Schadensersatz zahlen.

Veröffentlichungen des Urteils: NJW-RR 2014, 749, BeckRS 2014, 03118, LSK 2014, 260128 und http://reise-recht-wiki.de/umbuchung-in-ein-weiter-vom-strand-entferntes-hotel-urteil-az-29-c-1527-13-37-ag-frankfurt.html

 

Abhebung am Geldautomaten

Während der Geldautomat nichts auszahlt, erfolgt eine Abbuchung von Ihrem Konto und Sie denken, dass Sie dies niemals beweisen können? Das müssen Sie auch nicht. Denn die Bank muss den Auszahlungsvorgang und dessen Fehlerfreiheit vollumfänglich beweisen. Sie muss beweisen, dass dem Kunden der Bargeldbetrag tatsächlich zur Verfügung gestellt worden. Dementsprechend hat das Amtsgericht Berlin-Mitte in einem von uns bearbeiteten Verfahren entschieden.

Das Urteil wurde veröffentlicht unter BeckRS 2014, 16968: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fents%2Fbeckrs%2F2014%2Fcont%2Fbeckrs.2014.16968.htm&pos=4

 

In einem weiteren Verfahren beim Amtsgericht Aachen haben wir ebenfalls gewonnen.

 


Noch mehr Lesenswertes:


Patientenverfügungen

Seit 2016 hat der Bundesgerichtshof mehrfach klargestellt, dass Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sehr bestimmt sein müssen. Und zwar sind sie ansonsten völlig wirkungslos, also nicht etwa nachträglich ausgelegt werden können. Übrigens sind nach Schätzungen hiervon Millionen von Patientenverfügungen betroffen.

Hierzu können Sie sich sowohl wegen der Überprüfung bestehender Patientenverfügungen als auch wegen der Neuerstellung gerne an uns wenden.

 

EU-Erbrechtsverordnung

Seit August 2014 ist die die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Nach unserer bisherigen Erfahrung ist dies allerdings weitgehend unbemerkt geblieben.

Allerdings kommt ihr erhebliche Bedeutung zu, gerade in der Grenzregion. Denn es ändert sich bei Erbfällen mit Auslandsbezug die Anwendung des materiellen nationalen Erbrechts. So ist jetzt Deutsches Erbrecht nicht mehr in den gleichen Konstellationen anwendbar wie zuvor. Aber man kann das beeinflussen, indem man eine Rechtswahl trifft. Zuvor bestand in vielen Fällen eine Notwendigkeit für eine solche Rechtswahl nicht. Demnach existieren derzeit vielfach Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge), mit denen nunmehr nicht mehr das erreicht würde, was bei der Erstellung beabsichtigt war.

Sie können sich für eine weitergehende Beratung gerne an uns wenden und uns auch Ihre bisherige letztwillige Verfügung zur Prüfung überlassen.

 

Mietrecht

Im Mietrecht hat der BGH in den letzten Jahren mehrere grundlegende Entscheidungen gefällt. Zuerst weisen wir auf die Veröffentlichung bei anwalt.de hin. Weiter stellen wir folgende Entscheidungen vor:

  • Wird die Wohnung renoviert übergeben, können Schönheitsreparaturen/Renovierungen auf den Mieter übertragen werden. Hat dieser solche nicht vorgenommen, scheidet allerdings ein Schadensersatz nach im Mietvertrag aufgeführten Quoten aus.
  • Hat der Vermieter im Mietvertrag zugesichert, Kosten für Schönheitsreparaturen des Mieters zu übernehmen, ist er hieran gebunden, auch wenn er die Schönheitsreparaturen lieber selbst durchgeführen will.
  • Dadurch, dass ein Mieter bei bestehenden Mängeln von der Möglichkeit zu einer Mietvertragsverlängerung Gebrauch macht, verliert er nicht seine Rechte wegen der bestehenden Mängel.

Ob Mietern oder Vermietern: wir helfen wir gerne weiter, sei es bei einer Streitigkeit oder im Rahmen einer Vertragsüberprüfung und Beratung.

 


Verkehrsrecht

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (Deutscher Anwaltverein) können wir Ihnen zwei interessante Veröffentlichungen präsentieren:

1. speziell für Fahrschüler bzw. Fahranfänger

Broschüre Fahrschüler

 

2. zur Möglichkeit, Unfallrekonstruktionsgutachten kostengünstig vorprüfen zu lassen, vor allem im Hinblick auf ihre Plausibiltät

Vorprüfung Unfallrekonstruktionsgutachten

 


Wissenwertes zum Thema Arbeitsrecht finden Sie hier:

https://www.arbeitsrechte.de/

 


Kontakt


Momm und Huppertz Rechtsanwälte & Fachanwälte für Strafrecht
Wilhelmstr. 9
52070 Aachen
Tel. 0241 505592