BUßGELD­RECHNER

Geblitzt worden?
Angehalten?
Kontrolliert?

Und jetzt wirft man Ihnen eine Geschwindigkeits­überschreitung vor? Eine Abstands­unterschreitung? Sogar Fahren unter Alkohol­einfluss?

Geblitzt worden?
Angehalten?
Kontrolliert?

Und jetzt wirft man Ihnen eine Geschwindigkeits­überschreitung vor? Eine Abstands­unterschreitung? Sogar Fahren unter Alkohol­einfluss?

Wenn Sie einen ersten Überblick brauchen, was Ihnen droht, nutzen Sie doch den Bußgeldrechner der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
Danach wissen Sie bereits mehr.

Weiter weisen wir auf unsere Veröffentlichung
„Bußgeldverfahren – was tun?“ hin.

Auch interessant:
„Außerorts geblitzt: Welche Konsequenzen drohen hier?“
Gerne beraten wir Sie. Genauso verteidigen wir Sie bei Bedarf gerne.
Und zwar mit vollem Einsatz.

Übrigens kümmern wir uns gerne auch um Ihr Ordnungswidrigkeitenverfahren, wenn es keinen Bezug zum Straßenverkehr hat. Z.B. wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO, gegen das Aufenthaltsgesetz oder gegen das SGB II.

Ebenfalls stehen wir zur Verfügung, wenn sich das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen eine juristische Person – z.B. eine Firma – richtet.

Auch wenn noch kein Verfahren gegen Sie oder Ihre Firma eingeleitet worden ist, stehen wir für eine Beratung schon gerne zur Verfügung. Bspw. für die Frage, ob ein Zeugenfragebogen beantwortet werden muss. Bzw., welche Konsequenzen – positiv und negativ – zu erwarten sind, wenn man ihn nicht beantwortet.